Zum Hauptinhalt springen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tanzschule Wöbbekind

► AGB ZUM DOWNLOAD
(gültig für bis zum 28.02.2022 geschlossene Verträge)

1.        Vertragsdauer: Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt 3 Monate. Ausnahme: Tanzkurse mit einer festgelegten Anzahl von Unterrichtseinheiten. Die Dauer einzelner Tanzkurse ergibt sich aus dem Anmeldeformular des jeweiligen Tanzkurses.

2.        Kündigung: Der Vertrag kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Die Kündigung muss in Textform innerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist in der Tanzschule vorliegen, andernfalls verlängert sich die Laufzeit des Vertrages automatisch um mindestens weitere 3 Monate. Bei Verträgen mit fester Laufzeit endet das Vertragsverhältnis automatisch.

3.        Unterricht: Der Unterricht entfällt an gesetzlichen Feiertagen und während der Schulferien. In dieser Zeit sind die Mitgliedsbeiträge weiter zu zahlen, da es sich bei einem Mitgliedsbeitrag um 1/12 des Jahresbeitrages handelt, der in entsprechenden Raten gezahlt wird. Die Tanzschule garantiert 40 stattfindende Unterrichtswochen pro Kalenderjahr bei fortlaufenden Kursen. Für versäumte Stunden gibt es keine Rückerstattung. Bitte sprechen Sie Ihren Tanzlehrer an, er versucht, einen Ausweichtermin für Sie zu finden. Der Unterricht findet grundsätzlich in Präsenzform statt. Die Vertragsleistung gilt auch dann als erfüllt, wenn aufgrund einer behördlichen Anordnung der Unterricht online durchgeführt wird. Nichtteilnahme, vorzeitiger Abbruch sowie Nichtinanspruchnahme von Unterrichtsstunden entbinden nicht von der Zahlung der fälligen Beiträge.

4.        Zahlungsbedingungen: Die Zahlung erfolgt per Lastschrift. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr. Lastschriften für monatliche Zahlungen werden jeweils am 1. bzw. 15. Bankarbeitstag des Monats (je nach Vertragsbeginn) eingezogen. Bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren erhöht sich der Beitrag um jeweils 1,50 € pro Person. Gebühren für Rücklastschriften werden zusätzlich in Abzug gebracht, sofern es kein Verschulden der Tanzschule ist.

5.        Honoraränderungen seitens der Tanzschule müssen rechtzeitig vor Kündigungsfrist den Vertragspartnern schriftlich mitgeteilt werden. Bei Paar-Anmeldungen sind beide Teilnehmer im Verhältnis zueinander zu gleichen Anteilen verpflichtet, die anfallenden Beiträge zu erbringen. Kann von einem der beiden Teilnehmer der auf ihn entfallende Beitrag nicht erbracht werden, so ist der Ausfall von dem anderen zur Leistung des Beitrages verpflichteten zu tragen.

6.        Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist grundsätzlich nicht gestattet.

7.        Datenschutz: Der Kunde erklärt sich mit Abschluss des Vertrages bereit, dass die Kundendaten in der tanzschuleigenen EDV gespeichert werden. Die Daten sind vor dem Zugriff nicht berechtigter Personen geschützt und sind nur gesondert berechtigtem Tanzschulpersonal zugänglich. Die Daten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben.